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   BAG, 04.09.1987 - 8 AZR 552/85   

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https://dejure.org/1987,5151
BAG, 04.09.1987 - 8 AZR 552/85 (https://dejure.org/1987,5151)
BAG, Entscheidung vom 04.09.1987 - 8 AZR 552/85 (https://dejure.org/1987,5151)
BAG, Entscheidung vom 04. September 1987 - 8 AZR 552/85 (https://dejure.org/1987,5151)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gesetzlicher Urlaubsanspruch erfordert keine Arbeitsleistung in dem Jahr - Voraussetzungen für den gesetzlichen Urlaubsanspruch - Kein Ausschluss des gesetzlichen Urlaubsanspruchs durch Tarifvertrag - Rechtzeitige Geltendmachung des Urlaubsanspruchs und des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 14.05.1986 - 8 AZR 604/84

    Urlaubsabgeltung - Erwerbsunfähigkeit - Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 04.09.1987 - 8 AZR 552/85
    Der Senat hat sich bereits im Urteil vom 14. Mai 1986 - 8 AZR 604/84 - (AP Nr. 26 zu § 7 BUrlG Abgeltung, zu I 2 der Gründe, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt) der Rechtsprechung des Sechsten Senats angeschlossen, nach der der gesetzliche Urlaubsanspruch nur den Bestand des Arbeitsverhältnisses und die Erfüllung der sechsmonatigen Wartezeit nach § 4 BUrlG, nicht aber die Erbringung von Arbeitsleistungen im Urlaubsjahr voraussetzt.

    Die Tarifnorm enthält somit eine Regelung, die für den Arbeitnehmer günstiger ist als die Bestimmung des § 7 Abs. 4 BUrlG, nach der es darauf ankommt, ob der Urlaubsanspruch trotz der Erwerbsunfähigkeit des Arbeitnehmers bei unterstelltem Fortbestand des Arbeitsverhältnisses erfüllbar gewesen wäre (vgl. Urteil des Senats vom 14. Mai 1986 - 8 AZR 604/84 - AP Nr. 26 zu § 7 BUrlG Abgeltung, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).

  • BAG, 08.03.1984 - 6 AZR 442/83

    Keine tarifvertragliche Ausschlussmöglichkeit für Urlaubs- und

    Auszug aus BAG, 04.09.1987 - 8 AZR 552/85
    Insoweit ist diese Tarifnorm nichtig (§ 13 Abs. 1 Satz 1 BUrlG, § 134 BGB; vgl. BAG Urteil vom 8. März 1984 - 6 AZR 442/83 -, BAGE 46, 199 ff. [BAG 17.05.1984 - 2 AZR 109/83] = AP Nr. 15 zu § 13 BUrlG).
  • BAG, 10.03.1987 - 8 AZR 610/84

    Urlaubsanspruch

    Auszug aus BAG, 04.09.1987 - 8 AZR 552/85
    Allein dadurch war die Beklagte nicht gehindert, sich nach Ablauf des Übertragungszeitraums auf das Erlöschen des Urlaubsanspruchs zu berufen (vgl. Urteil des Senats vom 10. März 1987 - 8 AZR 610/84 -, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 109/83

    Kündigungsschutz im Unternehmen bzw. Verwaltungszweig

    Auszug aus BAG, 04.09.1987 - 8 AZR 552/85
    Insoweit ist diese Tarifnorm nichtig (§ 13 Abs. 1 Satz 1 BUrlG, § 134 BGB; vgl. BAG Urteil vom 8. März 1984 - 6 AZR 442/83 -, BAGE 46, 199 ff. [BAG 17.05.1984 - 2 AZR 109/83] = AP Nr. 15 zu § 13 BUrlG).
  • BAG, 28.06.1984 - 6 AZR 521/81

    Urlaubsabgeltungsanspruch - Arbeitsunfähigkeit - Ausscheidenaus dem Betrieb

    Auszug aus BAG, 04.09.1987 - 8 AZR 552/85
    Dies entspricht seit dem Urteil vom 28. Juni 1984 - 6 AZR 521/81 - (BAGE 46, 224 = AP Nr. 18 zu § 7 BUrlG Abgeltung) der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. zuletzt Urteil des Senats vom 10. Februar 1987 - 8 AZR 529/84 -, zur Veröffentlichung bestimmt, sowie Urteil vom 23. Juli 1987 - 8 AZR 42/85 -), an der der Senat festhält.
  • BAG, 10.02.1987 - 8 AZR 529/84

    Urlaubsanspruch - Jahresurlaub

    Auszug aus BAG, 04.09.1987 - 8 AZR 552/85
    Dies entspricht seit dem Urteil vom 28. Juni 1984 - 6 AZR 521/81 - (BAGE 46, 224 = AP Nr. 18 zu § 7 BUrlG Abgeltung) der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. zuletzt Urteil des Senats vom 10. Februar 1987 - 8 AZR 529/84 -, zur Veröffentlichung bestimmt, sowie Urteil vom 23. Juli 1987 - 8 AZR 42/85 -), an der der Senat festhält.
  • BAG, 13.11.1986 - 8 AZR 212/84

    Tarifvertrag - Urlaubsanspruch - Anspruch auf Urlaub - Befristung - Rechtsverlust

    Auszug aus BAG, 04.09.1987 - 8 AZR 552/85
    In diesem Zeitpunkt war der Kläger noch arbeitsunfähig erkrankt, so daß die Beklagte den Urlaubsanspruch nicht hätte erfüllen können (vgl. Urteil des Senats vom 13. November 1986 - 8 AZR 212/84 - AP Nr. 26 zu § 13 BUrlG, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BAG, 31.10.1986 - 8 AZR 244/84

    Anspruch auf Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit bis zur Beendigung des

    Auszug aus BAG, 04.09.1987 - 8 AZR 552/85
    Bereits in seinem Urteil vom 31. Oktober 1986 (- 8 AZR 244/84 - AP Nr. 25 zu § 13 BUrlG, zu II 2 der Gründe, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt) hat der Senat im Anschluß an die Rechtsprechung des Sechsten Senats entschieden, daß die hier anzuwendende Tarifnorm eine Übertragung des Urlaubs in das folgende Urlaubsjahr für den Fall, daß ein entstandener Urlaubsanspruch wegen dauernder Arbeitsunfähigkeit nicht verwirklicht werden konnte, nicht enthält.
  • BAG, 23.07.1987 - 8 AZR 42/85

    Erlöschen eines Anspruchs auf Urlaub bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis im

    Auszug aus BAG, 04.09.1987 - 8 AZR 552/85
    Dies entspricht seit dem Urteil vom 28. Juni 1984 - 6 AZR 521/81 - (BAGE 46, 224 = AP Nr. 18 zu § 7 BUrlG Abgeltung) der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. zuletzt Urteil des Senats vom 10. Februar 1987 - 8 AZR 529/84 -, zur Veröffentlichung bestimmt, sowie Urteil vom 23. Juli 1987 - 8 AZR 42/85 -), an der der Senat festhält.
  • LAG Hamm, 02.12.2010 - 16 Sa 1097/10

    Tariflicher Mehrurlaub

    Soweit solche Abweichungen jedoch unzulässig sind, tritt an die Stelle der unwirksamen tariflichen Teilregelung die gesetzliche Regelung, die tarifliche Regelung bleibt im Übrigen bestehen und entfaltet ihre Wirkung (so im Ergebnis bereits BAG vom 08.03.1984, 6 AZR 442/83, DB 1984, 1885; BAG vom 04.09.1987, 8 AZR 552/85, Juris BAG vom 22.02.2000, 9 AZR 107/99, NZA 2001, 268; im Ergebnis auch BAG vom 23.03.2010, 9 AZR 128/09, aaO.).
  • BAG, 21.03.1995 - 9 AZR 959/93

    Geltendmachung und Erlöschen eines tariflichen Urlaubsanspruchs - Ablehnung eines

    Entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts ist der Urlaub nicht auf das gesamte Kalenderjahr 1992 übergegangen, sondern nur auf das erste Quartal 1992, wie der Sechste und Achte Senat des Bundesarbeitsgerichts in ständiger Rechtsprechung zu § 12 I Nr. 10 MTV entschieden haben (BAG Urteil vom 13. Mai 1982 - 6 AZR 12/80 - n.v.; BAGE 53, 304 = AP Nr. 25 zu § 13 BurlG; Urteil vom 4. September 1987 - 8 AZR 552/85 - n.v.).
  • BAG, 10.03.1988 - 8 AZR 603/85

    Urlaubsabgeltungsanspruch eines vor Beendigung seines Arbeitsverhältnisses

    Darauf hat der Senat seit seinem Urteil vom 14. Mai 1986, aaO, inzwischen in ständiger Rechtsprechung mehrfach abgestellt (vgl. zuletzt das nicht zur Veröffentlichung vorgesehene Urteil vom 4. September 1987 - 8 AZR 552/85 -).
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